In dem 1. Teil/Termin werden wir auf verschiedene Probleme rund um das Thema "Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung" eingehen. So geht es u.a. um die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Zweifeln an der Arbeits(un)fähigkeit des Arbeitnehmers, dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erst im Laufe des Tages, die Auswirkungen einer Langzeiterkrankung auf das Arbeitsverhältnis oder auch um die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung bei durch immer neue Erstbescheinigungen nachgewiesene Folgeerkrankungen. Als Referentin konnten wir Frau Babette Bohlen, Direktorin des Arbeitsgerichts Schwerin, gewinnen. Abgerundet wird dieser Teil durch einen Vortrag einer Vertreterin einer gesetzlichen Krankenkasse, die Ihnen einen Einblick in die dortige Informationsgewinnung über Fehlzeiten und Krankheitsursachen geben und auch erläutern wird, warum der Arbeitgeber von der Krankenkasse nur bestimmte Informationen erhält.