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Anmeldung

Ansprechparter/in: Johanna-Marie Maier

NORDMETALL Online-Schulung zur Zeitarbeit in der M+E-Branche (AÜG, TV LeiZ und TV BZ ME)

Auch im Frühjahr 2024 laden wir Sie wieder herzlich zu unserer halbjährlich stattfindenden Online-Schulung zur Zeitarbeit in der M+E-Branche ein.

Dieses Schulungsangebot richtet sich insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen, die den Einsatz von Zeitarbeitnehmern koordinieren und mit Personaldienstleistern zusammenarbeiten. Es eignet sich sowohl für den Einstieg in die komplexe Materie als auch zur Auffrischung oder Vertiefung bereits vorhandenen Wissens.


Gesetzlich ist die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dort werden u.a. die Höchstüberlassungsgrenze und der Grundsatz des Equal Pay normiert.

Der Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) bildet die tarifliche Grundlage für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern in den NORDMETALL Mitgliedsunternehmen und bietet u.a. die Möglichkeit die gesetzliche Überlassungshöchstdauer durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung auf bis zu 48 Monate auszudehnen. Der TV LeiZ verpflichtet aber auch dazu ausschließlich mit Personaldienstleistern zusammen zu arbeiten, die entweder die Einhaltung des gesetzlichen Equal Pay Grundsatzes garantieren oder den Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (kurz: TV BZ ME) anwenden. Der TV BZ ME ist von der IG Metall und der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, die aus den beiden Arbeitgeberverbänden BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) besteht, abgeschlossen worden. Im Sommer 2023 haben diese Tarifvertragsparteien zusätzlich den Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie (TV IAP ME) vereinbart, der den in M+E Betrieben eingesetzten Zeitarbeitnehmer eine Inflationsausgleichsprämie iHv 2.300 Euro sichert.

 

Nachdem unsere Referentin aus der Abteilung Tarifrecht und Arbeitsorganisation Ihnen die Regelungen des TV LeiZ vorgestellt hat, wird ein Jurist des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) erläutern, wie Personaldienstleister den TV BZ ME und den TV IAP ME anwenden. Begriffe wie „Deckelung des Branchenzuschlags“ werden erläutert und die Anspruchsvoraussetzungen sowie der Ermittlung der Anspruchshöhe bei der IAP werden geklärt. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit Fragen an unsere Referenten zu stellen.






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