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Anmeldung

Ansprechparter/in: Johanna-Marie Maier

NORDMETALL Online-Schulung zur betrieblichen Altersvorsorge im Frühjahr 2024

Auch im Frühjahr 2024 laden wir Sie wieder herzlich zu unseren halbjährlich stattfindenden Online-Schulungen zur BAV ein.

In der Metall- und Elektroindustrie finden sich die tariflichen Regelungen zur Altersversorgung im Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen vom 22.04.2006 (TV AVwL) sowie im Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 22.04.2006 in seiner Fassung vom 23.03.2020 (TV EUW).

Im nach wie vor ungekündigten TV AVwL ist der Rentenbaustein in Höhe von monatlich 26,59 € sowie seine Anlagearten geregelt. Der TV EUW ermöglicht - wie vom Gesetzgeber gefordert - die Wandlung von Tarifentgelt für eine betriebliche Altersversorgung. Er schreibt weiter fest, dass die bei der Bruttoentgeltumwandlung entfallenden Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers nicht an die Beschäftigten weiter gegeben werden müssen. Dieser Tarifvertrag ist zwischenzeitlich von der Gewerkschaft gekündigt worden, findet aber aufgrund seiner besonderen Schlussbestimmungen weiterhin Anwendung, da ein neuer Tarifvertrag bisher nicht abgeschlossen wurde.

Im Rahmen der 60-minütigen Informationsveranstaltung werden die Regelungen beider Tarifverträge dargestellt und erläutert sowie aktuelle Entwicklungen in der BAV beleuchtet.

Dieses Schulungsangebot richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilungen unserer Mitgliedsunternehmen, um ihnen den Einstieg in die tariflichen Regelungen zur BAV  zu erleichtern, aber auch um Wissen aufzufrischen oder zu vertiefen.

 

Die Onlineschulung findet statt am 12.03.24 – 11:30-12:30 Uhr





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