Das Modul IV widmet sich den Themen Urlaub sowie Arbeitsausfall, -verhinderung und –freistellung.
Insbesondere zum Thema Urlaub hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren eine Vielzahl von Änderungen mit sich gebracht, die Arbeitgeber vor neue Herausforderungen stellen. Sei es das Mitteilungsschreiben über den Verfall von Urlaub oder auch die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einem Wechsel der Arbeitszeit, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Hier wollen wir Licht ins Dickicht bringen und alle Fragen rund um den Urlaubsanspruch klären. Aber auch die Berechnung der (zusätzlichen) Urlaubsvergütung werden wir behandeln.
Ferner behandeln wir im Modul IV die verschiedenen Fallgestaltungen, in denen vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ abgewichen wird. Was passiert, wenn Beschäftigte grundsätzlich arbeiten wollen, aber nicht können, z.B. weil der Arbeitgeber einfach keine Arbeit anbieten kann oder auch weil eine Bombe in der Nähe entschärft wird und das Betriebsgelände geräumt werden muss? Haben die Beschäftigten Freistellungsansprüche für eine Heirat, eine Geburt oder Tod in der Familie? Was geschieht, wenn man Arzt- oder Gerichtstermine während der Arbeitszeit wahrnehmen muss oder das Kind erkrankt? Alle diese Fragen werden wir beantworten.